Der Gesamthaushalt gliedert sich u. a. auf in
a) den Ergebnishaushalt mit allen ordentlichen Erträgen und der ordentlichen Aufwendungen sowie den außerordentlichen Erträgen und der außerordentlichen Aufwendungen
b) den Finanzhaushalt mit allen Einzahlungen und der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, den Einzahlungen und den Auszahlungen für Investitionstätigkeit sowie den Einzahlungen und den Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
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