Rechtsrahmen

Die Fortentwicklung des niedersächsichen Haushaltsrechts

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die kommunale Haushaltswirtschaft befinden sich im Ersten Abschnitt des Achten Teils des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und in den aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung erlassenen Verordnungen.

Dies ist insbesondere die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO). Dazu wurde ein Ausführungserlass erarbeitet, der verbindliche Muster für die Aufstellung der Haushalte und eine Abschreibungstabelle vorschreibt.
Der für Niedersachsen gültige Produkt- und Kontenrahmen wird vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Zu den verschiedenen Aspekten der Kreditwirtschaft kommunaler Körperschaften (insbesondere zu Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Liquiditätskrediten, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Bürgschaften) trifft der sogenannte Krediterlass verbindliche Regelungen.

Der Erlass zur Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen sieht die Darstellung der Haushaltslage begleitend zur Vorlage der Haushaltssatzung bei der Aufsichtsbehörde vor.

Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR)

Das kommunale Haushaltsrecht in Niedersachsen wurde seit Beginn des Jahres 2006 auf die Grundlagen der kommunalen Doppik umgestellt. Nach einer Übergangsfrist ist das neue Haushalts- und Rechnungssystem nun ab dem Haushaltsjahr 2012 in allen Kommunen anzuwenden.

Informationen zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie unter folgendem Link und auszugsweise auch nachfolgend.