Budgetübersichten und -regelungen

Die Stadt Duderstadt hat dem Haushaltsplan gemäß § 1 Abs. 2 Ziffern 11 und 12 KomHKVO eine Übersicht über die Produktgruppen und über die gebildeten Budgets nach § 4 Abs. 3 KomHKVO als Anlage beizufügen.

Eine endgültige Ausarbeitung verbindlicher Budgetierungsrichtlinien mit umfassenden Regelungen zur Budgetbewirtschaftung, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung und Übertragung von Mitteln nebst Vorgaben für ein Berichtswesen war bis heute aus verschiedenen Gründen leider noch nicht möglich. Die vorläufigen Regelungen zur Budgetierung gelten in ihrer fortentwickelten Form insofern auch weiterhin als vorläufige Budgetrichtlinie. Darüber hinaus gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Regelungen.