Vorbericht

Der in der KomHKVO verbindlich vorgeschriebene Vorbericht hat zum einen die Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörde über die Finanzlage und die Finanzwirtschaft der Gemeinde zu informieren. Zum anderen zwingt er die Verwaltung, die finanzwirtschaftliche Entwicklung und die aus den finanzpolitischen Plänen zu erwartenden Folgen darzustellen.

Der Vorbericht hat einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft zu geben. Er enthält eine wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung und soll sich dabei auf Kennzahlen stützen.