Haushaltsplan

Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er ist das zentrale Steuerungsinstrument der Gemeinde.

Zweck der öffentlichen Haushaltswirtschaft ist die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und die Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel. Es bedarf einer Planungsgrundlage, um den Ausgleich zwischen den Finanzmitteln und dem Finanzbedarf herbeizuführen.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Vorschriften über die Haushaltswirtschaft der Sondervermögen der Gemeinden bleiben unberührt. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Der Stellenplan für die Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplans.